Annahmeregulierungen

für Hilfeleistungen durch „Großes Herz für Kleine e.V.“


Der Verein hilft bei der Organisation der Behandlung von schwer kranken Kindern und solchen mit seltenen Krankheiten, bei denen eine Chance auf Besserung besteht, und sammelt Spenden für die Bezahlung von lebenswichtigen Behandlungen.

 

Die Entscheidung über die Aufnahme in das Hilfsprogramm ist vor allem auf der Wahrung der Rechte des Kindes begründet und geleitet von den Interessen jedes einzelnen Kindes.

Bedingungen für die Aufnahme

eines Kindes in das Hilfsprogramm sind, dass...

...das Kind unter 18 Jahre alt ist.

...das Kind dringend medizinische Hilfe braucht, ohne die sein Überleben gefährdet ist.

...das Kind aus einer einkommensschwachen Familien kommt oder verwaist ist.

...das Kind keine Hilfeleistungen von anderen Hilfsorganisationen bekommt.

…alle notwendigen medizinischen Unterlagen vorhanden sind.

...die notwendige medizinische Hilfe nicht im Aufenthaltsland geleistet werden kann.

Der Verein zahlt...

...die Untersuchung und Behandlung in der Klinik.

...das Honorar der behandelnden Ärzte und die administrativen Kosten, falls diese nicht mehr als 20% der Gesamtkosten der Behandlung darstellen.

...die Medikamente.

...die medizinische Versorgung während des ambulanten Aufenthalts.

…Mietkosten für die medizinische Ausrüstung und verschiedene Materialkosten.

...Untersuchung und Besuch bei beim Arzt während der ambulanten Behandlung.

In den folgenden Fällen erweist der Verein organisatorische Hilfe

  • bei der Beschaffung von Flugtickets zu ermäßigten Tarifen und Bedingungen
  • bei der Abholung nach Ankunft im Flughafen des Versorgungsortes
  • bei der Gewährleistung der Unterstützung durch ehrenamtliche Hilfskräfte
  • bei der Bereitstellung von Übersetzungen und Begleitung vor Ort

Notwendige Dokumente

Grundlage für die Prüfung einer möglichen Aufnahme des Kindes in das Hilfsprogramm ist der von den Eltern oder Sorgeberechtigten vollständig ausgefüllte Antrag.

Der Antrag kann auf allen konventionellen Wegen eingereicht werden: per Post, als Fax, per E-Mail oder persönlich. Zusätzliche Unterlagen müssen dem Antrag als Kopien beiliegen.

 

Folgende Unterlagen müssen als Kopie beiliegen:

  • Ausweise der Eltern/Sorgeberechtigten (Kopien aller ausgefüllter Seiten)
  • Sorgerecht Bescheinigung
  • Geburtsurkunde oder Ausweis des Kindes
  • Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
  • Brief der Eltern mit Hilfsaufruf und kurzer persönlicher Beschreibung des Krankheitsverlaufs
  • Medizinische Unterlagen (aktuelle Bescheinigung vom Arzt über den Gesundheitszustand des Kindes, die eine Notwendigkeit der dringenden Behandlung belegt; Zusammenfassung der Krankheitsgeschichte/Epikrise, usw.)
  • Erklärung der Eltern oder des behandelnden Arztes, warum eine Behandlung im Ausland benötigt wird
  • Einladung der Auslandsklinik mit Kostenvoranschlag
  • Foto- und Videomaterial in guter Qualität (mit hoher Auflösung, professionell gemacht, falls möglich)
  • Bescheinigung über die Familienmitglieder, ausgestellt von den zuständigen Behörden (z.B. Meldeamt)
  • Einkommensbescheinigung der Familienmitglieder für die letzten 12 Monate, Belege über den Immobilienbesitz der Familie
  • Weitere Dokumente auf Anfrage

Hauptgründe für eine Ablehnung des Antrags

Der Verein nimmt ein Kind in folgenden Fällen nicht in sein Programm auf:

  • Wenn eine Forderungen von einem Vermittler besteht.
  • Wenn die finanzielle Situation der Familie nicht unterdurchschnittlich ist oder die Eltern oder Sorgeberechtigten nicht als einkommensschwach gelten.
  • Falls eine gleichwertige Behandlung im Aufenthaltsland des Kindes zu einem geringeren Preis möglich ist.
  • Falls die Auslastung des Vereins zur Zeit der Antragsstellung keine weitere Bereitstellung von Hilfsmitteln oder Personal ermöglicht.

Priorität bei der Planung von aktiven Hilfsmaßnahmen liegt bei Kindern, die dringend lebenswichtige Hilfe benötigen!

Der Verein zahlt nicht für...

...administrative Kosten und Honorare von Ärzten, die 20% der Gesamtausgaben der Behandlung übersteigen

...Anfahrtskosten

...Unterbringung und Verpflegung außerhalb der Klinik

...Übersetzungsdienstleistungen, wenn diese nicht in der Rechnung der Klinik enthalten sind

...Begleitung und Patientenvermittlung

...alternative Behandlungsmethoden

Abbruch der Hilfeleistungen

Das Einstellen des Sammelns von Spendengeldern und anderweitiger Hilfeleistungen (vorzeitiger Vertragsabbruch) kann in folgenden Situationen vom Verein beschlossen werden:

Die Behandlung in Deutschland stellt sich als nicht effektiv heraus.

Die administrativen Kosten und die Honorare der behandelnden Ärzte übersteigen 20% der gesamten Behandlungskosten.

 

Es wird ein Fehlverhalten der Eltern des kranken Kindes festgestellt, genauer:

  1. Fälschen von medizinischen Unterlagen
  2. Vorlage von falschen Informationen über die finanzielle Situation der Familie mit trügerischer Absicht
  3. Annahme von Hilfeleistungen durch andere Hilfsorganisationen
  4. Versuch, zur persönlichen Bereicherung an Mittel des Vereins zu gelangen (z.B. durch zusätzliche private Spendensammlungen)*
  5. Einsatz von Patientenvermittlern
  6. Nichtzustimmung zur zeitlich unbegrenzten Verbreitung von Informationen über das Kind auf der Vereinswebseite, in sozialen Netzwerken und sonstigen Internetpresenzen des Vereins und generelle Verbreitung der Informationen über Massenmedien
  7. Verbreitung von Aussagen, die den Verein oder involvierte Ärzte oder medizinische Institutionen schädigen oder angreifen
  8. Handlungen, die dem Verein materiellen Schaden verursachen
  9. Ausüben von Druck auf Mitarbeiter des Vereins

Bei fristloser Aufhebung des Vertrags zur Hilfeleistung trifft der Verein selbstständig die Entscheidung, was mit dem bereits gesammelten Spenden geschehen soll, d.h. ob mit ihnen die bereits erbrachten Behandlungsmaßnahmen bezahlt werden oder das Geld an ein anderes Kind weitergeht.

 

* Der Verein gestattet das selbstständige Sammeln von Spendengeldern für die Finanzierung von eigenen Bedürfnissen, wie z.B. Unterkunft und Verpflegung außerhalb der Klinik, auf ein privates Spendenkonto, falls dies im gesetzlichen Rahmen des Residenzlandes geschieht. Eltern und Sorgeberechtigte tragen die Verantwortung für ihr Handeln. Der Verein übernimmt keine Haftung.